Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter und Vertragspartner ist ADO Services, Inhaber Admir Beganovic, Gottlieb-Dunkel-Str. 25, 12099 Berlin. ADO Demontage ist die Bezeichnung dieses Internetauftritts und des dort dargestellten Angebots.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(3) Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Anfrage, Prüfung und Vertragsschluss

(1) Angaben auf der Website und erste Einschätzungen sind unverbindlich. Sie stellen kein garantiertes Ankaufs-, Leistungs- oder Preisangebot dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, ein beiderseits bestätigtes Angebot oder den vereinbarten Beginn der Leistung zustande.

(3) Grundlage des Vertrags sind die bei Vertragsschluss bekannten Angaben zum Standort, Bestand, Zustand, Zugang und Zeitrahmen. Wesentliche Abweichungen können eine Anpassung von Ablauf, Termin und Vergütung erforderlich machen.

3. Leistungsumfang und Partner

(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem konkreten Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.

(2) ADO Services darf geeignete Fach- und Logistikpartner zur Erfüllung vereinbarter Leistungen einsetzen. Soweit ein Partner einen eigenen Kauf-, Transport-, Entsorgungs- oder sonstigen Vertrag unmittelbar mit dem Auftraggeber schließt, wird dies vor Vertragsschluss kenntlich gemacht.

(3) Gefahrstoffe, kontaminierte Materialien, Arbeiten an Medienleitungen und genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind nur umfasst, wenn sie ausdrücklich beschrieben und vereinbart wurden.

4. Ankauf, Vermittlung und Eigentum

(1) Ob ein Ankauf, eine Vermittlung, eine Anrechnung oder eine Materialverwertung möglich ist, wird anhand des konkreten Bestands geprüft. Eine Verpflichtung zum Ankauf besteht erst nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.

(2) Eigentum an Maschinen, Gegenständen oder Materialien geht nur in dem ausdrücklich vereinbarten Umfang und zum vereinbarten Zeitpunkt über.

(3) Der Auftraggeber versichert, verfügungsberechtigt zu sein und weist auf Rechte Dritter, Sicherungseigentum, Leasing, Pfandrechte oder sonstige Belastungen vollständig hin.

5. Vergütung und Zahlung

(1) Vergütung, mögliche Ankaufspreise, Anrechnungen, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem konkreten Angebot oder Vertrag.

(2) Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden nur nach Abstimmung ausgeführt und gesondert vergütet, soweit sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind.

(3) Rechnungen sind zu dem darin angegebenen Termin ohne Abzug fällig. Es gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

6. Termine und Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Änderungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder nicht vorhersehbarer Standortbedingungen werden unverzüglich abgestimmt.

(2) Der Auftraggeber gewährleistet rechtzeitig den vereinbarten Zugang, erforderliche Freigaben, belastbare Zufahrten, geeignete Arbeitsbereiche und die Verfügbarkeit zuständiger Ansprechpartner.

(3) Der Auftraggeber informiert vor Arbeitsbeginn vollständig über Gefahrstoffe, Kontaminationen, statische oder technische Besonderheiten, aktive Leitungen, Brandschutzvorgaben und betriebliche Gefahren. Er stellt vorhandene Unterlagen und notwendige Genehmigungen bereit, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

7. Leistung, Abnahme und Mängel

(1) Der vereinbarte Übergabezustand und etwaige Dokumentationspflichten ergeben sich aus dem Auftrag. Eine besenreine, vollständig entkernte oder anderweitig bestimmte Übergabe ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Soweit eine Abnahme gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Erkennbare Abweichungen sollen bei der Übergabe dokumentiert und ADO Services ohne schuldhaftes Zögern mitgeteilt werden.

(3) Bei berechtigten Mängeln erhält ADO Services zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung, soweit dies gesetzlich zulässig und für den Auftraggeber zumutbar ist.

8. Haftung

(1) ADO Services haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9. Kündigung

Kündigungsrechte und die Vergütung bereits erbrachter Leistungen richten sich nach dem konkreten Vertrag und den gesetzlichen Bestimmungen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht offenkundige kaufmännische und technische Informationen aus dem Projekt vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung dieser Website.

11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Ausschluss zulässig ist.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.

Stand: 7. September 2026